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Kostenpflichtige Leistungen
Folgende Leistungen sind nicht kassenpflichtig und müssen daher vom Patienten selbst entsprechend
der Gebührenverordnung für Ärzte nach GOÄ 70 privat liquidiert werden:
Gebühr von 2.50 Euro für:
•Behandlungsbestätigung
•Zeitbescheinigung
•Schulbescheinigung
•zeitweise Sportbefreiung
Gebühr von 6.00Euro für:
•jährliche Sportbefreiung